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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

§ 1. Allgemeines / Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur WUNDER & PRÄCHTIG - vertreten durch Bärbel Sambeth (Inhaberin) – in ihrer bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Der Vertragspartner wird nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet.
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge und Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Agentur. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur gültig, soweit
die Agentur diesem schriftlich zugestimmt hat..

§ 2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind jeweils als verbindlich aufzufassen; wir erachten uns mangels gegenteiliger Vereinbarung an jedes unserer Angebote für vier Wochen, gerechnet ab dem Datum des Angebotes, gebunden. Der Vertragsabschluss erfolgt durch einen schriftlichen Vertrag. Vor Vertragsabschluss erbrachte Leistungen können wir zu einem angemessenen Preis von netto € 40,-- pro Stunde verrechnen, wenn der Vertragsabschluss von den Auftraggebern ohne in unserem Einfluss liegende Gründe verweigert wird.

§ 3. Preise
Sämtliche unserer Preise verstehen sich als Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Auflaufende Barauslagen wie auszulegende Gebühren, Reisespesen (außerhalb Süddeutschland) oder Kopierkosten sind im vereinbarten Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Pauschalen sind aber als Fixpreise einschließlich aller Barauslagen anzusehen.

§ 4. Zahlung
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das Datum des Einganges der Zahlung bei uns oder der Gutschrift bei der Zahlstelle maßgebend. Alle Zahlungen sind ohne Abzüge effektiv in der angegebenen Währung zu leisten.
Sollte im Rahmen des Beratungsvertrages eine Anzahlung vereinbart sein, ist diese gleichzeitig mit Abschluss des Beratungsvertrages in bar oder per Banküberweisung zu leisten. Dies wird im Vertrag vermerkt. Ansonsten sind sämtliche Beträge binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung auf das angeführte Konto ohne Abzug zu leisten.
Wechsel und Schecks werden nicht entgegengenommen.
Diskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen gehen stets zulasten der Auftraggeber. Wir sind berechtigt, für jede Einmahnung von fälligen Entgelten Mahnspesen in Höhe von netto € 12,-- in Rechnung zu stellen. Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5% p.m. in Rechnung zu stellen.

§ 5. Ausführung unserer Leistungen
Die von uns erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten gegenständlichen Auftrages unser Eigentum. Dies gilt insbesondere für geistiges Eigentum. Insbesondere sind die Auftraggeber nicht berechtigt, gegen unseren ausdrücklichen Widerspruch von uns erstellte Pläne zu verwirklichen, sofern nicht sämtliche offenen Rechnungen bezahlt sind.
Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass innerhalb des Beratungsvertrages ausschließlich Beratungs-, Organisations- und Unterstützungsleistungen erbracht werden. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen werden. Wir werden mit einzelnen Lieferanten, wie z.B. Restaurantbetreibern, Musikgruppen oder Blumenfachgeschäften, keine eigenen Verträge abschließen, sondern die einzelnen Verträge kommen ausschließlich zwischen den Lieferanten und den Auftraggebern oder Dritten zustande. Insbesondere ergibt sich daraus, dass wir für Schlechterfüllungen durch einzelne Lieferanten nicht zur Haftung herangezogen werden können.

§ 6. Stornobedingungen
Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, zu den nachstehenden Stornobedingungen jederzeit vom abgeschlossenen Beratungsvertrag zurückzutreten. Ein Vertragsrücktritt ist allerdings nicht bei einer Locationberatung möglich; hier ist auch für den Verzicht auf die von der Auftragsnehmerin zu erbringende Leistung jedenfalls der vereinbarte Pauschalpreis zur Gänze zu bezahlen.
Für den Fall des Rücktrittes einer Komplettbetreuung richtet sich die Stornogebühr nach dem bekannt gegebenen Veranstaltungstag. Bis sechs Wochen vor dem angegebenen Veranstaltungstag beträgt die Stornogebühr 50%, bis vier Wochen vor dem Veranstaltungstag 75%, bis eine Woche vor dem Veranstaltungstag 90% und ab einer Stornierung kürzer als eine Woche vor dem Veranstaltungstag 100% vom vereinbarten Bruttopreis. Bei Rücktritt von einem vereinbarten Hochzeitstagmanagement in der Vorwoche des Hochzeitstages werden 50% des vereinbarten Betrages in Rechnung gestellt. Ist eine Abrechnung nach Stundenaufwand vereinbart, haben wir das Recht, sämtliche bis zur Stornierung geleisteten Stunden zu verrechnen.

§ 7. Pflichten des Kunden
Der Auftraggeber ist verpflichtet, jedwede Änderung des Namens, der Rechtsform, der Adresse, der Bankverbindung sowie etwaige Änderungen bezüglich der vertragsgegenständlichen Veranstaltung unverzüglich mitzuteilen.
Die Anmeldung von Künstlerdarbietung bei der GEMA und bei der Künstlersozialkasse, sowie die entsprechende Gebührenzahlung sind ausschließlich Verpflichtung des Auftraggeber. Sofern der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist, ist die Agentur an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ihrerseits nicht gebunden.

§ 8. Gewährleistung und Schadenersatz
Wir leisten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieses Vertrages Gewähr für unsere Leistungen. Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen, sofern gegen unsere Pläne oder ausdrückliche Anweisungen verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind. Für Schäden haften wir grundsätzlich nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

§ 9. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
Sämtliche erbrachten Leistungen und gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen unser Eigentum. Nutzungsrechte jeder Art an den von uns erstellten Konzeptionen, Texten, Fotografien, Plänen, Programmen, Skizzen, Entwürfen und Modellen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei uns. Wir sind berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen. Wir sind fernerhin berechtigt, während der Veranstaltung Fotoaufnahmen zu fertigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen.

§ 10. Schriftform / Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

§ 11. Gerichtsstand
Die Agentur WUNDER & PRÄCHTIG wird von der Inhaberin Bärbel Sambeth mit Firmensitz in der Jahnstraße 14 in 72108 Rottenburg betrieben. Gerichtsstand ist Tübingen.

 

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